Beitragsordnung des Fulbright Alumni e.V.
Fassung einschließlich der am 25.03.2023 von der Mitglieder-versammlung beschlossenen Änderungen.
A. Beiträge
- Jahresbeitrag regulär 50,00 EUR
- Jahresbeitrag ermässigt (siehe D) 30,00 EUR
- Versand einer Mahnung wegen Beitragsrückstand 3,00 EUR
- Benachrichtigung wegen Lastschrift-Retoure 3,00 EUR
zzgl. Bankgebühren - Zusatzbeitrag für Beitragszahlungen ohne Lastschrifteinzug 5,00 EUR
B. Regelungen für unterjährige Eintritte
- Bei Eintritten vor dem 1. Oktober ist der volle Beitrag fällig.
- Bei Eintritten ab dem 1. Oktober wird für das Eintrittsjahr auf einen Beitrag verzichtet.
- Als Eintrittsdatum gilt das Datum des Eingangs des Aufnahmeantrags beim Vereinsbüro oder einem Vorstandsmitglied.
C. Regelungen für Returnees und Stipendiaten
- Returnees werden vom Welcome-Meeting im Jahr ihrer Rückkehr bis einschließlich zum Welcome-Meeting im darauf folgenden Jahr zu den nationalen Veranstaltungen eingeladen.
- Bei Eintritt im Kalenderjahr der Rückkehr nach Abschluss des Fulbright-Stipendiums wird auf die Zahlung eines Beitrags für diesen Zeitraum verzichtet.
- Bei Eintritt vor oder während des geförderten Auslandsaufenthaltes wird auf die Zahlung eines Beitrags für diesen Zeitraum verzichtet.
D. Berechtigung zum ermässigten Jahresbeitrag
Der unter A. (2) aufgeführte ermäßigte Jahresbeitrag ist für die Mitglieder gedacht, die einer andauernden finanziellen Bedürftigkeit unterliegen oder Mitglied in einer ausländischen beitragspflichtigen Fulbright-Alumni-Vereinigung sind. Dieser Status muss jährlich bis 1. März schriftlich erneuert werden.
E. Zeitweiser Beitragsverzicht in Härtefällen
Der Vorstand kann in Härtefällen beschließen, auf den Beitrag eines Mitglieds für das laufende Kalenderjahr zu verzichten. Der Härtefall ist vom Mitglied glaubhaft zu machen. Für jedes Kalenderjahr ist eine neue Entscheidung des Vorstands erforderlich. Der Verzicht kann höchstens für drei Jahre in Folge geltend gemacht werden.