Beitragsordnung

Beitragsordnung

Fulbright Alumni e.V.
gültig ab 01.01.2019

Gemäß § 5 der Satzung hat die Mitgliederversammlung die Beiträge am 21.01.2006 in folgender Beitragsordnung festgesetzt und sie zuletzt am 24.02.2011 geändert:

A. Beiträge

  1. Jahresbeitrag regulär 50,00 EUR
  2. Jahresbeitrag ermässigt (siehe D) 30,00 EUR
  3. Versand einer Mahnung wegen Beitragsrückstand 3,00 EUR
  4. Benachrichtigung wegen Lastschrift-Retoure 3,00 EUR
    zzgl. Bankgebühren
  5. Zusatzbeitrag für Beitragszahlungen ohne Lastschrifteinzug 5,00 EUR

B. Regelungen für unterjährige Eintritte

  1. Bei Eintritten vor dem 1. Oktober ist der volle Beitrag fällig.
  2. Bei Eintritten ab dem 1. Oktober wird für das Eintrittsjahr auf einen Beitrag verzichtet.
  3. Als Eintrittsdatum gilt das Datum des Eingangs des Aufnahmeantrags beim Vereinsbüro oder einem Vorstandsmitglied.

C. Regelungen für Returnees und Stipendiaten

  1. Returnees werden vom Welcome-Meeting im Jahr ihrer Rückkehr bis einschließlich zum Welcome-Meeting im darauf folgenden Jahr zu den nationalen Veranstaltungen eingeladen.
  2. Bei Eintritt in diesem Zeitraum wird auf die Zahlung eines Beitrags für diesen Zeitraum (Kalenderjahr der Rückkehr und folgendes Kalenderjahr) verzichtet.
  3. Bei Eintritt vor oder während des geförderten Auslandsaufenthaltes wird auf die Zahlung eines Beitrags für diesen Zeitraum verzichtet.

D. Berechtigung zum ermässigten Jahresbeitrag

Der unter A.2 aufgeführte ermässigte Jahresbeitrag ist für die Mitglieder gedacht, die einer andauernden finanziellen Bedürftigkeit unterliegen oder Mitglied in einer ausländischen beitragspflichtigen Fulbright-Alumni-Vereinigung sind. Dieser Status muss jährlich bis 1. März schriftlich erneuert werden.